Nowak Pferdezucht
Kleinsteinbach 58
8283 Bad Blumau
Dienstag - Freitag | 14:30 - 18:30 |
Samstag | 07:30 - 12:00 |
Ausserhalb der Öffnungszeiten sind wir gerne telefonisch für Sie erreichbar! Reitstunden NUR nach Terminvergabe! |
!Für ein faires Miteinander! Wo viele Menschen zusammenkommen
Sind ein paar einfache Regeln unvermeidlich.
- Das Ziel unserer Stallordnung ist es jedoch nicht, Einschränkungen in der individuellen Entfaltung vorzunehmen, vielmehr steckt hinter jeder unserer Regeln das Bestreben, die Freiheit von Mensch und Pferd in unserem Reitstall zu sichern.
- Freude, Wohlbefinden, ein freundlicher Umgangston, Ruhe und Ordnung im Stall und auf den Reitanlagen ist oberstes Gebot. Jeder Reiter ist angehalten, sich bei der Ausübung des Reitsportes mit Vorsicht und Rücksicht gegenüber jedem anderen Sportkameraden zu verhalten. Hilfsbereitschaft, Kameradschaftlichkeit und sportliche Fairness soll unseren Stall und die Einsteller auszeichnen.
- Wünsche und Beschwerden bitte an die Betriebsführer richten bzw. etwaige Probleme oder Unstimmigkeiten sofort ansprechen. Man kann sich nur um Dinge kümmern, von denen man weiß.
- Junge Pferde und schwächere Reiter sollen die Nachsicht und Unterstützung von Erfahrenen und Profis erfahren. Die Stallordnung ist Bestandteil des Einstellungsvertrags. Der Pferdebesitzer hat die Pflicht, die sein Pferd betreuen (zB. Reitbeteiligungen, Besucher, die er mitbringt etc.), dahingehend zu informieren. Er ist grundsätzlich für deren Verhalten mitverantwortlich. Jeder Einsteller/Reiter/Gast erklärt sich damit einverstanden, dass Fotografien seiner Person bzw. Tiere auf unserer Website oder auf Flyern veröffentlicht werden dürfen. Die jeweils gültige Fassung der Stallordnung liegt im Stall auf bzw. ist auf der Homepage nachzulesen.
- Alle Vorgänge auf der Reitanlage geschehen auf eigene Gefahr. Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Einsteller oder Besucher entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Betriebes, seiner Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen. Es empfiehlt sich, Sattelzeug und andere Gegenstände über die private Haushaltsversicherung selbst zu versichern. Im Fall einer Verborgung des Pferdes haftet der Einsteller für alle Schäden und Verstöße.
-Den Anordnungen der Betriebsführer, sowie deren Vertretung ist unbedingt Folge zu leisten. Wer trotz Verwarnung gegen die Betriebsordnung oder das Tierschutzgesetz verstößt, kann von der Benutzung der Anlagen ausgeschlossen werden. Das Rauchen ist nur an eigens dafür ausgewiesenen Stellen gestattet. Das Rauchen sowie der Umgang mit offener Flamme in und vor den Stallgebäuden und Vorratsräumen (Heu- und Strohlager) ist strengstens verboten. Am gesamten Gelände bitte die Zigarettenkippen in die Aschenbecher entsorgen und nicht auf den Boden werfen.
- Bitte alle Gegenstände und Anlagen des Betriebs mit Sorgfalt behandeln und gebrauchen. Sollte einmal etwas kaputt gehen, bitte sofort melden, damit Schäden auch gleich behoben werden können. Jeder respektiert das Eigentum des Anderen und benutzt deshalb auch nur das eigene, zum Pferd gehörende Zubehör. Fremde Sättel, Schränke, Futtermittel etc. sind für jeden grundsätzlich tabu! Aus organisatorischen Gründen und Kostengründen kann auf Sonderwünsche nur unter Absprache und begrenzt eingegangen werden.
- Wir alle sind Tierliebhaber und wollen das Wohl und die Freude mit den Vierbeinern genießen. Dennoch: Nur Hunde von Einstellern oder Veranstaltungsteilnehmern dürfen auf die Reitanlage mitgenommen werden. Diese dürfen grundsätzlich frei laufen, müssen aber unter ständiger Beaufsichtigung sein. Die Hunde müssen allen Menschen und Tieren gegenüber friedlich sein. Absolutes Hundeverbot ist im Aufenthaltsraum, auf dem Reitplatz sowie auf den Koppeln. Jeder Hundehalter, der seinen Hund mitbringt, muss eine entsprechende Versicherung haben. Hunde können für die Zeit, in der man reitet oder das Pferd pflegt/spazieren führt etc. in der eigenen Box verwahrt werden bzw. im PKW (falls es nicht zu heiß ist!) Die „Häufchen“ sind von den Hundebesitzern unmittelbar zu entfernen (zum Mist). Die Betriebsführer übernehmen keinerlei Haftung oder Entschädigungskosten für Bisse, Verletzungen oder Schäden durch mitgebrachte Hunde oder an mitgebrachten Hunden. Das Mitbringen von Hunden oder anderen Tieren geschieht immer auf eigene Gefahr.
- Grundsätzlich gilt: Alles so verlassen, wie man es gerne antreffen würde. Alle benutzten Geräte sind sauber und sachgerecht an ihren Platz zurück zu stellen bzw. zu hängen. Der Putzplatz ist spätestens nach der Arbeit mit dem Pferd zu kehren. Das Waschen der Pferde ist nur auf dem dafür vorgesehenen Waschplatz erlaubt. Um Wasser zu sparen bitten wir darum, das Waschen der Pferde auf die notwendigste Dauer zu beschränken. Der Waschplatz sowie Putzplätze, Stallgassen oder die Bereiche vor den Außenboxen sind nach Benutzung umgehend zu säubern. Pferdeäpfel, Ausgekratztes aus den Hufen und Haare/Fell sind zu entfernen. Besen, Schaufel und Schubkarre stehen bitte immer an den dafür vorgesehenen Plätzen. Medikamente, Fliegenspray, Öle usw. sind kindersicher wegzustellen.
Die Stallgassen und allgemeinen Flächen im Stall sind frei zu halten, damit gefahrlos die Pferde geführt werden können und ordentlich aufgekehrt werden kann. In den Sattelkammern ist Ordnung zu halten und die Böden und Fenster frei zu halten, damit die Betriebsführer regelmäßig aufkehren und putzen können.
Wer gerade friert oder Langeweile verspürt, darf auch gerne mal kehren und aufräumen ;-). Wenn Pferde auf dem Hof oder in der Einfahrt misten bitte sofort selbst abmisten bzw. jemanden darum bitten. Später vergisst man es meistens.
Bei uns wird Müll getrennt! Abfallbehälter für Plastikmüll (Blau), Papier und Restmüll mit heim nehmen. Mitgebrachte Flaschen und größere Abfallprodukte (Kartons, Futtersäcke, Eimer etc.) müssen wieder mit nach Hause genommen und dürfen nicht auf der Reitanlage entsorgt werden.
- Am Gelände bitte nur in Schrittgeschwindigkeit fahren – zur Sicherheit von Mensch und Tier. PKWs können entlang der Parallelstraße geparkt werden. Die Zufahrten zum Nachbargrundstück, zum Hof, sowie zur Rückseite des Wirtschaftsgebäudes sind freizuhalten und Koppeleingänge, damit kein anderer behindert wird und Großfahrzeuge (Traktor, Einsatzfahrzeuge) noch bequem hindurch gefahren werden können. Ausgenommen davon sind Be- und Entladetätigkeiten nach Rücksprache. Pferdeanhänger und Transporter sollen zeitnah eingeparkt werden.
- Schäden an Koppel oder Umzäunung bitte sofort melden. Die Benutzung der Koppeln erfolgt auf eigene Gefahr. Es darf nie ein Pferd alleine auf der Koppel gelassen werden (hier droht Heimweh und das Verletzungsrisiko steigt).
Wir alle waren einmal klein oder haben Kinder und Enkelkinder - und wollen in Ruhe und Sicherheit für uns alle dem Reitsport nachgehen. Jede Aufsichtsperson hat dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst kein Pferd erschrickt. Da wir Pferdefreunde um unsere Tiere wissen, ist es klar, dass wir gerade mit jungen oder schreckhaften Pferden viel Abstand zu Kindern halten und freundlichst darauf hinweisen, wenn Gefahr für Mensch und Tier besteht. Wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen und alle nicht Wissenden darüber aufgeklärt werden wie wir uns am besten in einem Reitstall verhalten, werden alle glücklich und zufrieden sein. Kinder unterliegen während der gesamten Zeit Ihres Aufenthaltes auf der Reitanlage der Aufsichtspflicht ihrer Eltern. Wir weisen darauf hin, dass wir für Unfälle keinerlei Haftung übernehmen.
- Die allgemein anerkannten Bahnregeln sind einzuhalten. Auf keinen Fall Pferde auf der Anlage, Springwiese oder Heuwiesen FREI LAUFEN LASSEN! Auf Anfänger und junge Pferde ist grundsätzlich Rücksicht zu nehmen. Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei. Sie sind nach Benutzung an ihre Plätze zurückzustellen. Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer selbst auf. Schäden sind sofort zu melden. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt am Reitplatz, sowie bei Ausritten im Gelände Helmpflicht! Erwachsenen wird aus versicherungstechnischen Gründen ebenfalls das Tragen eines Reithelms empfohlen. Vor dem Verlassen der Bahn hat jeder Reiter die Äpfel seines Pferdes konsequent abzumisten. Ebenso sind Trainingsgeräte wie zB. Cavalettis, Stangen, Kegel etc. wieder ordnungsgemäß an den dafür vorgesehenen Platz zurückzuräumen. Hat zum Zeitpunkt des Verlassens der Reitbahn ein anderer Reiter diese in Verwendung, ist jeweils der letzte Mitbenutzer für das Aufräumen zuständig.
- Reite nur auf den nach geltendem Recht hierfür freigegebenen Wegen und Straßen, niemals querbeet, wenn dafür keine besondere Erlaubnis des Eigentümers vorliegt. Bei Dämmerung und Dunkelheit wird das Tragen von Schutzkleidung/Anbringen von Reflektoren/Mitführen von Beleuchtung nahegelegt. Bei Begegnung mit anderen Reitern oder Fußgängern ist Schritt zu reiten. Verzichte auf einen Ausritt oder nimm entsprechende Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Regenfälle oder Frostaufbrüche weich geworden sind und nachhaltige Schäden entstehen können. Melde unaufgefordert Schäden, die immer einmal entstehen können, und regele entsprechenden Schadensersatz. Sei freundlich zu allen, die dir draußen begegnen. Verschaffe dem Reitsport Sympathien, keine Gegner.
Diese Stallordnung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann jederzeit ergänzt oder geändert werden. Bei wiederholter Missachtung behalten wir uns vor, ein Benutzungs- und Betretungsverbot gegenüber den betreffenden Personen auszusprechen. Wir freuen uns auf ein angenehmes und zufriedenes Miteinander!